Häufige Fragen

Radschnellweg oder Radschnellverbindung?

Der fachliche Begriff ist „Radschnellverbindung“. Eine Radschnellverbindung läuft nicht ausschließlich auf eigenen „Wegen“ und ist daher auch nicht als „Radschnellweg“ zu betrachten. Eine Radschnellverbindung kann auch durch bestehende Tempo-30-Zonen führen, die in Fahrradstraßen umgewandelt werden. Umgangssprachlich wird jedoch der Begriff „Radschnellweg“ verwendet.

Dürfen auf Radschnellverbindungen Autos fahren?

Radschnellverbindungen verfügen über unterschiedliche Führungsformen. In der Regel gilt, dass dort, wo bisher mit dem Auto gefahren werden darf, dies auch zukünftig möglich sein wird. Dort, wo man mit dem Auto bisher nicht fahren darf, darf man auch zukünftig nicht fahren. Auf neu zu bauenden Straßen und Wegen darf man mit dem Auto nicht fahren.

Ist die Radschnellverbindung durchgehend asphaltiert?

Ja, die Radschnellverbindung ist durchgehend asphaltiert.

Werden die Radschnellverbindungen in Frankfurt, Darmstadt und Mainz fortgeführt?

In allen drei Nachbarkommunen gibt es aktuell Bestrebungen, die Radschnellverbindungen fortzuführen. Bei der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudien im Kreis Groß-Gerau werden die Übergänge mit den Nachbarkommunen eng abgestimmt, um eine Fortführung zu ermöglichen.

Wann können die Radschnellverbindungen befahren werden?

Die Radschnellverbindungen werden voraussichtlich nacheinander und abschnittsweise umgesetzt. Abhängig vom erforderlichen Planungsverfahren (bspw. Planfeststellungsverfahren) kann dies bis zu zehn Jahre dauern. Dies ist in der Regel für größere Bauwerke, etwa Brücken und Unterführungen oder bei erforderlichem Grunderwerb erforderlich. Andere Abschnitte, etwa die Ausweisung und der Umbau einer Fahrradstraße ist deutlich schneller zu realsieren. Die Machbarkeitsstudie hat daher auch das Ziel, einen sinnvollen Umsetzungszeitplan aufzustellen, der die Nutzung erster Abschnitte möglichst zeitnah ermöglicht.